Zollabfertigung Wangen-Lachen

Nur für in LSPV stationierte Flugzeuge, übrige auf Anfrage
Grenzüberschreitende Direktflüge nach/von Wangen-Lachen sind für nicht visumspflichtige Personen ohne zollpflichtige Waren möglich.
  1. Frühestens 24 Std., jedoch spätestens 1 1/4 Std. vor dem geplanten Start in Wangen-Lachen, bzw. 2 1/4 Std. vor der geplanten Landung in Wangen-Lachen muss der verantwortliche Pilot die „Zoll­Anmeldung“ (Link untenstehend) komplett ausfüllen und absenden.


  2. In jedem Fall ruft der Pilot nach Erhalt der Bestätigungsmail persönlich unter Telefon +41 (0)55 460 14 92 den Betriebsleiter / FDL auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.


  3. Der Betriebsleiter / FDL überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Betriebsleiters / FDL’s und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.


  4. Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizei­ Vorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz-, Zoll- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.


  5. Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Ablug in LSPV ist strikte untersagt. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (> 30 Min.) oder eine Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Betriebsleiter/FDL, welcher die Änderung umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.


  6. Nach der Landung in Lachen lassen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug und begeben sich auf direktem Weg zum „C-Büro“. Sie halten sich dort für die Weiterbehandlung durch Flugplatz-, Zoll- oder Polizeiorgane zur Verfügung.


  7. Für die Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung wird eine separate Gebühr im Betrage von CHF 50.-- pro Flugzeug fällig. Diese wird bei ASFG-Kunden (Hangarmieter, Flugschüler und Gastpiloten) automatisch mit der Monatsrechnung eingefordert.
    Für auswärtige Piloten gilt
    : Bitte die Gebühr vor dem Start oder nach der Landung in bar im Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!